Bewilligungsfreie Promotionsflächen in den neun grössten Bahnhöfen der SBB.
In den Bahnhöfen Basel SBB, Bern, Genève Cornavin, Lausanne, Luzern, St.Gallen, Winterthur, Zürich Hauptbahnhof und Zug wurden kleine Flächen für die ideelle Nutzung ausgeschieden und spezifisch vor Ort markiert. Die Nutzung dieser Flächen bedarf keiner Bewilligung.
Beachten Sie zusätzlich zur Bahnhofordnung bitte folgende Nutzungsvorschriften.
- Die Flächen stehen ausschliesslich für ideelle Nutzungen zur Verfügung. Zugelassen sind insbesondere Verteilungen und Unterschriftensammlungen, nicht jedoch Standaktionen
- Es dürfen rollbare Behältnisse von geringer Grösse zum Mitbringen des Verteilguts verwendet werden (z.B. ziehbarer Einkaufswagen). Diese Handwagen dürfen Informationsanschriften tragen.
- Die maximale Aufenthaltsdauer pro Nutzung beträgt 20 Minuten. Danach ist der Platz wieder zu verlassen. Ist ein Platz besetzt, ist dies zu respektieren.
- Es dürfen sich maximal zwei Personen auf einmal auf der Fläche aufhalten.
- Nicht gestattet ist das aktive Anhalten oder in den Wegstellen von Passanten, das Musizieren oder Reden/Vorträge halten.
Die Bewilligungspflicht für die Nutzung des Bahnhofareals bleibt im Übrigen unverändert bestehen. D.h. für ideelle Promotionen, die nicht auf den bewilligungsfreien Promotionsflächen stattfinden, muss weiterhin eine Bewilligung eingeholt werden.