Fragen und Antworten

Wo befinden sich die Verteilpunkte bzw. die Standflächen?

Die Verteilpunkte sowie Standflächen sind an vielen Bahnhöfen definiert. Auf unserer Webseite finden Sie unter jedem Produkt / Bahnhof die entsprechenden Punkte bzw. Flächen bildlich dargestellt. Zudem können Sie zu allen Bahnhöfen die Standortspezifikationen herunterladen, worin alle Verteilpunkte (S-Punkte) und Standflächen (P-Punkte) in der Bahnhofskarte eingezeichnet sind. Bei grösseren Bahnhöfen wählen Sie aus den verfügbaren Verteilpunkte Ihre favorisierten Verteilpunkte aus (z.B. Zürich HB: aus 10 verfügbaren Verteilpunkte können Sie 4 Verteilpunkte auswählen)

In kleineren Bahnhöfen, in welchen keine Promotionsflächen definiert sind, gilt folgende Regel: Die max. 4 Promotoren können sich auf dem Bahnhofsgelände frei bewegen. Ausgenommen sind Perrons, Unterführungen, Rampen und Treppen.

Wie sind die genauen Uhrzeiten für Verteilaktionen am Vormittag / Nachmittag / ganzen Tag?

Im Falle einer halbtägigen Verteilaktion beginnt der Vormittag mit der Abfahrt des ersten Zugs am jeweiligen Bahnhof und endet um 12.00 Uhr mittags. Der Nachmittag beginnt um 12.00 Uhr und endet mit dem letzten ankommenden Zug am jeweiligen Bahnhof.

Ist eine Promotion mit Verkauf möglich?

Der Verkauf im Zusammenhang mit Promotionen ist nur bedingt möglich. Wir handhaben das sehr begrenzt und die Machbarkeit wird situativ entschieden. Die Promotion muss auf jeden Fall immer im Vordergrund stehen, der Verkauf darf nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Zu welchem Zeitpunkt erhalte ich die Bewilligung für meine Promotion?

Wir senden Ihnen die Bewilligung zu, sobald alle für die Bewilligung notwendigen Unterlagen sowie Informationen bei uns eingetroffen sind. In der Regel setzten wir die Frist für die Zustellung der Angaben für die Bewilligung bis spätestens 2 Wochen vor Durchführung der Aktion. So können wir gewährleisten, dass Sie die Bewilligung mit Sicherheit ungefähr 1 Woche vor der Aktion erhalten und ausreichend Zeit bleibt, um mit dem Facility Management Kontakt aufzunehmen für die Koordination der Logistik.

Ist eine Promotion mit Auto / Elektroauto möglich?

Ja. Die Promotion mit einem Auto ist grundsätzlich möglich, wenn es die Grössen der gebuchten Flächen erlauben (inkl. Zufahrt). Die lokalen Einschränkungen sind zu beachten.

Wo finde ich die Logistikkontakte für den Bahnhof?

Die Logistikkontakte für die jeweiligen Bahnhöfen sind immer in der Bewilligung aufgeführt. Mit der zuständigen Person können Sie die Details Ihrer geplanten Promotion (Anlieferung / Batch-Abgabe / Zugang zu den Promotionsplätzen / Kühlräume / Entsorgung / etc.) vereinbaren. Es wird empfohlen sich mindestens 5 Tage vor der Promotion bei den aufgeführten Mailadressen zu melden, damit die die ordnungsmässige logistische Abwicklung der Promotion garantiert werden kann.

Wird meine Standaktion über Nacht bewacht?

Standaktionen können, sofern Personal verfügbar, spezifisch von Transsicura bewacht werden. Eine Offerte kann bei Transsicura mittels Kontaktformular angefragt werden: Kontakt | Transsicura

Kann ich eine Standaktion für den halben Tag buchen?

Nein. Die Bewilligungen für Standaktionen werden mindestens für einen ganzen Tag erteilt.

Darf ich zwei Produkte der gleichen Marke gleichzeitig verteilen?

Grundsätzlich ist die Idee, dass pro Verteilaktion ein Produkt und eine Marke beworben wird. Eine gleichzeitige Verteilung von unterschiedlichen Produkten / Marken und unterschiedlicher Firmen ist grundsätzlich nicht möglich. Stammen jedoch unterschiedliche Produkte / Marken von der gleichen Unternehmung, ist die gleichzeitige Verteilungen von verschiedenen Produkten resp. die Bewerbung von verschiedenen Produktmarken der gleichen Unternehmung gegen einen Aufpreis von 25% möglich, sofern es sich um Produkte der gleichen Produktgruppe handelt.

Wie viele Samples soll ich für meine Verteilaktion einplanen?

Dies hängt vom Verteilgut sowie vom gebuchten Bahnhof ab.
An den grossen Bahnhöfen empfehlen wir von ca. 4-6 Samples pro Minute auszugehen.

Zu welchen Tageszeiten und an welchen Tagen gibt es die höchsten Frequenzen am Bahnhof?

Die höchsten Frequenzen verzeichnen wir in den Hauptverkehrszeiten. Diese sind morgens von ca. 06:00 Uhr bis 09:30 Uhr und nachmittags von ca. 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr. Der Dienstag, Donnerstag und Freitag sind durchschnittlich etwas stärker frequentiert.

Kann ich eine Verteilaktion an einem Bahnhof tätigen, welche nicht auf der Website erscheint?

Grundsätzlich können wir lediglich Promotionen bewilligen, die auf den von uns publizierten Flächen stattfinden. In Einzelfällen ist es auf Anfrage möglich, eine Promotion an einem Bahnhof durchzuführen, an welchem wir keine Flächen anbieten. Bitte kontaktieren Sie uns für solche Anliegen per Mail unter [email protected], damit wir die notwendigen Abklärungen vornehmen können. Hierzu besteht jedoch keine Garantie, dass eine Umsetzung möglich sein wird.

Benötige ich eine Bewilligung für Foto-/ Filmaufnahmen?

Foto- und Filmaufnahmen im Zusammenhang mit der Promotion sind erlaubt und gelten als bewilligt. Die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen sind einzuhalten. Für Filmaufnahmen in Bahnhöfen ist eine Sondergenehmigung einzuholen: Film Fotoaufnahmen kommerzielle Zwecke | SBB News.

Kann ich auf einem Verteilpunkt Cargo-Bikes, Banner, Roll-Ups etc. aufstellen?

Die Nutzung von Cargo Bikes als Werbeträger oder als Verteilbehältnis ist auf den Verteilpunkten nicht zugelassen. Ebenfalls nicht zulässig ist ortsfestes Mobiliar, wie Banner und Roll-Ups. An Verteilpunkten sind lediglich rollbare Behältnisse zur Verteilung des Verteilgutes zugelassen. Die rollbaren Behältnisse dürfen ein Marken-Branding aufweisen und/oder mit einem Beachflag (max. 2.7m ab Boden) versehen sein. Genauere Bestimmungen finden Sie in unseren allgemeinen Nutzungsbestimmungen.

Darf ich bereits am Vortag mit dem Aufbau beginnen?

Ausserhalb der gebuchten Tage ist der Aufbau nicht erlaubt. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen zusätzlichen Tag zu buchen.

Ist das Musizieren im Bahnhof erlaubt?

Das Musizieren in den Bahnhöfen ist per Hausordnung untersagt. Eine Ausnahme bildet Musizieren im Zusammenhang mit einem Event auf der Eventfläche im Zürich HB.

Welche Promotionen sind bewilligungsfrei?

Kommerzielle Promotionen sind immer bewilligungspflichtig. Ideelle Aktionen sind ebenfalls bewilligungspflichtig, sofern Sie auf den buchbaren Verteilpunkten oder Standflächen stattfinden. Es gibt jedoch auch bewilligungsfreie Promotionsflächen, die ausschliesslich für ideelle Nutzungen angedacht sind:

  • An grösseren Bahnhöfen sind am Boden kleine Flächen markiert, die ohne vorherige Anmeldung und Bewilligung für ideelle Nutzungen verwendet werden dürfen.
  • Alle Standorte sind mittels eines Plans oder einer Fotomontage klar definiert.
  • Die detaillierten Informationen sind online unter Bewilligungsfreie Promotionsplätze – SBB Immobilien Promotionen abrufbar.

Wie kann ich eine ideelle Promotion buchen?

Die Buchung von ideellen Promotionen erfolgt über die Produktsuche auf unserer Webseite. Beim Abschluss der Buchung über die «Merkliste» kann der Vermerk «ich verwende die Standfläche oder Verteilpunkte für eine ideelle Aktion» ausgewählt werden. Über den ideellen Charakter einer Promotion entscheidet die SBB.